Praxiswegweiser
Zusatzversicherungen
Kosmetische Behandlungen, Maßnahmen nach KIG 1 und KIG 2 sowie Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. In vielen Fällen ist es deshalb sinnvoll, rechtzeitig vor einem Behandlungswunsch eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Derzeit bieten folgende Krankenversicherungen Zusatzversicherungen an, mit denen kieferorthopädische Leistungen abgedeckt werden - teilweise nur in Verbindung mit anderen Versicherungsleistungen. Die genauen Details erfahren Sie bitte bei dem jeweiligen Unternehmen.
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