Praxiswegweiser
Röntgen, Röntgenpass
Für die kieferorthopädische Diagnostik sind Röntgenbilder erforderlich. Die Strahlenbelastung ist gering, trotzdem sollten Doppelanfertigungen bei Zahnarzt und Kieferorthopäde vermieden werden. Bitte informieren Sie mich deshalb über vorhandene Bilder oder bringen Sie diese gleich zur Untersuchung mit.
Nach § 28 Abs. 2 der Röntgenverordnung sollten Röntgenbilder in einen Röntgen-Pass eingetragen werden. Diese Eintragung nehme ich gerne vor. Sofern Sie noch keinen Röntgen-Pass besitzen, erhalten Sie auf Wunsch ein Exemplar an meiner Anmeldung.
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