Praxiswegweiser
Gesetzliche Krankenversicherung, GKV
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung eines Jugendlichen (bis zum Alter von 18 Jahren), sofern eine Leistungspflicht nach den KIG-Richtlinien besteht und nur in Ausnahmefällen die Behandlungskosten einer Erwachsenenbehandlung.
Kosmetische Behandlungen und Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten, müssen dem Patienten in Rechnung gestellt werden, denn nach § 29 Abs. 1 SGB V müssen die Behandlungsmaßnahmen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein.
Um für Sie eine Kostenzusage zu erhalten, reiche ich den Behandlungsplan bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
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