Praxiswegweiser
Abschlussbescheinigung
Gesetzlich versicherten Patienten erstattet die Krankenkasse einen Teil der zugesagten Kostenübernahme erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung (gesetzlicher Eigenanteil von 20% bzw. 10%, je nach Zahl der sich in Behandlung befindenden Kinder).
Zu einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Behandlung gehört stets auch das Stabilisieren des Behandlungsergebnisses mit herausnehmbaren Retentionsgeräten für die Dauer von ca. 2 Jahren. Nach dieser vorgeschriebenen Retentionszeit erhält der Versicherte eine Bestätigung, die er mit den aufbewahrten Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen kann.
Bei einem Behandlungsabbruch von Seiten des Patienten kann die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Behandlung nicht ausgestellt werden (Kasse behält den 20%-- bzw. 10%-Anteil ein). Dies gilt auch, wenn das Behandlungsziel nicht erreicht wird infolge mangelnder Mitarbeit des Patienten, wenn z.B. die Behandlungsgeräte nicht entsprechend den Anweisungen getragen werden, die Behandlungstermine wiederholt nicht eingehalten werden oder die Mundhygiene unbefriedigend ist. In diesem Fall wird der Versicherte über die unzureichende Mitarbeit informiert.
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