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Erstuntersuchung, Beratungsgespräch

Behandlungsablauf

1. Die Erstuntersuchung, das Beratungsgespräch

Der erste Besuch dient der Patienteninformation. Für einen Beratungstermin ist keine Überweisung von Zahnarzt oder Hausarzt notwendig. Es entstehen keine Kosten (auch keine Praxisgebühr) für den Versicherten.

Bei Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein. Durch Inspektion des Gebisses werden Zahnstellung und Zahnkontakte beim Zubeißen untersucht. Anschließend wird der Befund erläutert und vorhandene Anliegen des Patienten besprochen.

Selten ist eine kieferorthopädische Behandlung vor dem 9. Lebensjahr notwendig. In vielen Fällen ideal ist ein Behandlungsbeginn während des Seitenzahnwechsels (9. – 11. Lebensjahr). Zahnstellungskorrekturen sind grundsätzlich immer möglich, aber die Korrektur eines Fehlbisses ist nach Abschluss des Zahnwechsels deutlich aufwändiger!

Es ist empfehlenswert sich rechtzeitig kieferorthopädisch beraten zu lassen. Sind vorläufig keine Maßnahmen erforderlich, wird die Wiedervorstellung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen.
Sind kieferorthopädische Maßnahmen notwendig erhält der Patient auf Wunsch einen Termin zur Erstellung der Planungsunterlagen.

Beratung
 

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Dr. Niko Schepp, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Schubartstr. 3, 73430 Aalen, Telefon (07361) 67 41, Fax (07361) 68 03 33, E-Mail: info@kfo-aalen.de | © Copyright 2007, Kieferorthopäde Dr. Niko Schepp. Alle Rechte vorbehalten.